Markenbeschwerdeverfahren – „ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE (Wort-Bild-Marke)“ – eine übliche Platzgeschäftsbezeichnung für Apotheken ist in einem einschlägigen Produktzusammenhang nicht unterscheidungskräftig – keine Prägung einer Wort-Bild-Marke durch übliche Platzgeschäftsbezeichnung – Übereinstimmung der Vergleichszeichen in schutzunfähigen Wortbestandteil – keine Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „LIQUIDROM“ – Verpachtung von Räumlichkeiten nebst Geschäftsbetrieb unter einer bestimmten Bezeichnung – der aus der Benutzung der Bezeichnung resultierende Besitzstand an dieser Bezeichnung wächst dem Verpächter zu – auch gegenüber einem räumlich beschränkten Besitzstand kann sich die Anmeldung einer bundesweit geltenden Marke als bösgläubig darstellen