Wettbewerbsrecht: Anerkennung der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Erlaubnispflicht nur für die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ – Medizinische Fußpflege