Markenbeschwerdeverfahren – „TÜg/TÜV (Gemeinschaftsmarke)“ – hochgradige Markenähnlichkeit – Dienstleistungsunähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Widerspruchsmarke – kein rechtfertigender Grund – Löschung der jüngeren Marke