Markenbeschwerdeverfahren – „EAST TOWN DRAGONS Schwerin (Wort-Bild-Marke)/EAST TOWN DRAGONS Schwerin“ – zur Unzulässigkeit des Widerrufs – erforderliche Angaben zur Identifizierung des Widersprechenden und des Widerspruchszeichens fehlen – Unklarheit, auf welche Kennzeichenart sich der Widerspruchs stützt – Benutzungskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnung – zur Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „Procura“ – Erfordernis der eindeutigen Bestimmung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen – keine Eindeutigkeit des beschwerdegegenständlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund der verwendeten runden und eckigen Klammern – Beitritt der Präsidentin des DPMA zur Klärung der Verwendung solcher Klammern