Markenbeschwerdeverfahren – „Gürzenich-Orchester Köln“ – keine geographische Angabe – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine Täuschungsgefahr – kein öffentliches Interesse an dem Untersagen der Benutzung – keine Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung – Erstattung der Beschwerdegebühr