Markenverletzung: Richterliche Hinweispflicht bei unterlassener Angabe der Reihenfolge der alternativ geltend gemachten Kennzeichenrechte; persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei markenverletzender Verwendung einer Firma – Pelikan
Markenbeschwerdeverfahren – „BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)“ – DPMA legt seiner Entscheidung das ursprüngliche und nicht das geänderte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde – wesentlicher Verfahrensmangel – Zurückverweisung an das DPMA – Hinweis des Senats des BPatG: Unterscheidungskraft wohl gegeben – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr