(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit bei fälschlicher Behandlung einer Sache als „Wohnungseigentumssache“)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information – hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs „Zahnärztehaus“ verletzt betroffene Zahnärzte in Berufsausübungsfreiheit – insbesondere unzureichende berufsgerichtliche Darlegung der Irreführung – Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Kaupmann“ – räumlich beschränktes Recht – keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes – Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden – vertraglich fortbestehendes Namensrecht – Anmelder ging nicht widerlegbar von seiner Berechtigung zur Markenanmeldung aus – Rechtsirrtum schließt Bösgläubigkeit aus – Anmeldung der Marke lässt generellen Benutzungswillen des Markeninhabers grundsätzlich vermuten – Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Zulassung der Rechtsbeschwerde