Geschmacksmusterschutz: Internationale Zuständigkeit bei Klagen vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten; Nichterkennbarkeit der ein- oder zweiteiligen Ausgestaltung des Musters; Verletzungsprüfung bei graphischer Gestaltung des Musters in Schwarz-Weiß und bei Schutz für die Erscheinungsform nur eines Teils des Erzeugnisses – Schreibgeräte