Markenbeschwerdeverfahren – „Schampaqua (Wort-Bild-Marke)“ – gesetzliches Benutzungsverbot – kein Verstoß gegen das bilaterale Handelsabkommen: deutsch-französischer Staatsvertrag über den Schutz von Herkunftsangaben – keine konkreten Anhaltspunkte für Feststellung der Beeinträchtigung des in der geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“ liegenden Werbewerts
Markenbeschwerdeverfahren – „Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste“ – zur Beschwerdeberechtigung – Beschwerdeführer muss in seinem berechtigten Interesse betroffen sein – Ergänzung der Zutaten – Änderung der Spezifikation