Markenbeschwerdeverfahren – “Altbayerischer Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zu einzelnen Tatbestands-Voraussetzungen der VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter gleicher Lebensmittel – genaue Definition des ‚geografischen Gebiets’ erforderlich – ‚Ansehen’: Nachweis einer konkreten Qualitätserwartung des Verkehrs erforderlich – nach Veröffentlichung des Antrags erfolgte Änderungen der Spezifikation erfordern vor der Entscheidung keiner erneuten Veröffentlichung
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer Berufsbezeichnungen) mit Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Steuerberaters – hier: Führen eines Fachberatertitels
Markenbeschwerdeverfahren – “AssayBuilder” – beschreibender Begriffsinhalt – keine Unterscheidungskraft – keine wirksame Einschränkung des Warenverzeichnisses