Markenbeschwerdeverfahren – “MÄDELSABEND” – fehlende Unterscheidungskraft – Zeichen, denen per se die (originäre) Unterscheidungskraft fehlt, können durch keine Art der Verwendung auf den beanspruchten Waren oder im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen Unterscheidungskraft erlangen – das gilt auch bei branchenüblicher Zeichenanbringung
Patentbeschwerdeverfahren – “MOSFET-Vorrichtung” – Bezeichnung der Erfindung ist als Titel der Beschreibung anzugeben und stellt Teil der Beschreibung dar – der Prüfer darf eine Änderung des Beschreibungstitels grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Anmelders vornehmen