(Markenbeschwerdeverfahren – „en Vogue (Wort-Bild-Marke)/en Vogue Sculptured Nail Systems (Unternehmenskennzeichen)“ – Unternehmenskennzeichen wird als werblich anpreisende beschreibende Angabe verstanden – fehlende Unterscheidungskraft nach § 5 Abs. 2 MarkenG – bei unterstellter Unterscheidungskraft besteht keine Verwechslungsgefahr – Branchennähe – zur Kennzeichnungskraft – mangelnde Zeichenähnlichkeit)