Markenbeschwerdeverfahren – „ÖTZTAL Der Höhepunkt Tirols. The Peak of Tirol. (Wort- Bildmarke, IR-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur branchenüblichen Bezeichnungsgewohnheit
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „CE4 Plus“ – Verzicht auf angegriffene Marke – Erledigung der Hauptsache – Kostenentscheidung – zwei Löschungsanträge – nur ein Löschungsantrag ist auf die bösgläubige Markenanmeldung gestützt – Auferlegung der Kosten des patentamtlichen Löschungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens nur in Bezug auf die Kosten des Löschungsantragstellers, der seinen Löschungsantrag auf die bösgläubige Markenanmeldung gestützt hat