Markenbeschwerdeverfahren – „IMMOBILIEN LOUNGE (Wort-Bild-Marke)/immobilien lounge münchen (geschäftliche Bezeichnung)“ – Kostenentscheidung – kein Abweichen vom Grundsatz der eigenen Kostentragung
Patentbeschwerdeverfahren – „Halbleitermodul mit diskreten Bauelementen“ – zum Zurückweisungsgrund der Nichtnennung der ermittelten Druckschriften – Erforderlichkeit der Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels