Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien (§ 1754 Abs 1, Abs 2 BGB; § 1755 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB) verstößt gegen allgemeines Gleichbehandlungsgebot (Art 3 Abs 1 GG) – Stabilität der Familienbeziehung als legitimes gesetzgeberisches Ziel für Beschränkungen der Stiefkindadoption – vollständiger Adoptionsausschluss angesichts verfügbarer milderer Mittel jedoch unverhältnismäßig ieS – Frist für Neuregelung bis 31.03.2020