Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Vaterschaftsanerkennungsverfahrens – sozial-familiäre Beziehung iSd § 1600 Abs 2 BGB schließt in Sonderkonstellationen eine Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters im Anfechtungsverfahren gem § 1600 Abs 1 Nr 2 BGB nicht aus
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