(Grundsätzliche Bedeutung – Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung – Verwirkung – Neue Tatsache – „Vorliegen“ einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO)
Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück