(Wechsel der Gewinnermittlungsart – unterbliebene Berücksichtigung eines im Veranlagungsverfahren nicht erklärten und auch sonst nicht erkennbaren Übergangsverlusts – Voraussetzungen der Berichtigung nach § 129 S. 1 AO wegen Vorliegens einer ähnlichen „offenbaren“ Unrichtigkeit)
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung – Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln – Bezugnahme des FG auf Entscheidungsgründe in einem Parallelverfahren