(Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des Klageverfahrens – Prüfung der Ermessensentscheidung durch den BFH – Keine Kostenentscheidung bei unselbständiger Zwischenentscheidung – Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG)