Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung – Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten
Anlageberater – Qualifikation der Einkünfte – Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz – Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage – Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien