(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 – Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft – steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG – Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners)
(Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft – steuerneutrale Kapitalmaßnahmen i.S. des § 20 Abs. 4a EStG – Nachweis der Einlagenrückgewähr im Steuerfestsetzungsverfahren des Anteilseigners)
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren – zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § 134 FGO bei Rüge einer willkürlichen Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren – zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § 134 FGO bei Rüge einer willkürlichen Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH