(Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft)
Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, Mitwirkungsrecht des Rechtsbeistands, Beweisverwertungsverbot, Zeugenvernehmung
Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bezüglich der gesonderten Feststellung des Einlagekontos für die Kapitalgesellschaft