Erneuerbare Energie: Regelverantwortlichkeit eines inländischen Übertragungsnetzbetreibers für ein von einem ausländischen Übertragungsnetzbetreiber unterhaltenes inländisches Energieversorgungsunternehmen
(Gesetzliche Unfallversicherung – Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 – Stichtagsregelung – Inkrafttreten – maßgeblicher Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls – keine Rückwirkung gem § 6 Abs 3 S 2 BKV hinsichtlich der Rechtsfolge “Versicherungsfall” – Umfang der Zahlungsansprüche gem § 6 Abs 6 S 2 BKV – Erkrankungsfall vor dem 1.1.1993 – Verletztenrente – rückwirkende Leistungserbringung ab dem 1.1.2005)