Strafverfahren wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen bzw. unterlassener Hilfeleistung: Garantenpflicht eines Betriebsinhabers bzw. Vorgesetzten zur Verhinderung von Straftaten nachgeordneter Mitarbeiter
Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung