Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu innerstaatlichen Konsequenzen einer Verletzung von Pflichten gem Art 36 Abs 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (juris: KonsÜbk Wien) – Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) durch unzureichende Berücksichtigung der Rspr des IGH zum KonsÜbk Wien durch den BGH