GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife: Sekundäre Darlegungslast des Geschäftsführers nach Darlegung einer Überschuldung der Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Pflicht zur Aufklärung über bankenrechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Anlageform im Anlageprospekt; Kündigung einer nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft als wirksam geltenden Gesellschaft
(Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer liechtensteinischen AG – Prüfung der Zumutbarkeit – Zweck des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO bei ausländischen Domizilgesellschaften bzw. Basisgesellschaften)