(Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO – Änderung der Zinsberechnung – Berücksichtigung von Vorauszahlungen bei der erstmaligen Zinsberechnung)
Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen – Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung