Markenbeschwerdeverfahren – “Berliner Salon” – Veränderung der angemeldeten Bezeichnung – Unkenntnis des Anmelders von der Unveränderlichkeit der Marke nach dem Anmeldetag – Sachbehandlung seitens der Markenstelle hat die Beschwerdeeinlegung mitverursacht – Rückzahlung der Beschwerdegebühr aus Billigkeitsgründen
Markenbeschwerdeverfahren – “Berliner Salon” – Veränderung der angemeldeten Bezeichnung – Unkenntnis des Anmelders von der Unveränderlichkeit der Marke nach dem Anmeldetag – Sachbehandlung seitens der Markenstelle hat die Beschwerdeeinlegung mitverursacht – Rückzahlung der Beschwerdegebühr aus Billigkeitsgründen