(Nichtzulassungsbeschwerde – Bezeichnung des Verfahrensmangels – Verletzung des § 103 SGG – Aufrechterhaltung angekündigter Beweisanträge – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung prozessualer Fragen)
Vertragsarztrecht – Status-Erteilungen und -Aufhebungen (hier: Zulassungsentziehung) wirken nur ex nunc und nicht ex tunc – effektiver Rechtsschutz – Kompetenz des Zulassungsausschusses zum Erlass einer Anordnung der sofortigen Vollziehung
Krankenversicherung – keine Entziehung von Schutzmechanismen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts – Auslandsbehandlung – Entziehung einer Überprüfung durch Nichtveröffentlichung grundsätzlich verfügbarer Daten über die Methode