Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Änderung des Instanzenzugs; Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch das Gericht
Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist – hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als “öffentliche Petition”
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)” – zur erfinderischen Tätigkeit