Bewilligung, Widerrufsbelehrung, Darlehensvertrag, AGB, Berufung, Revision, Grundschuld, Darlehen, Grundsatzbedeutung, Widerrufsrecht, Zahlung, Wirksamkeit, Widerrufsfrist, Auslegung, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg
Abzug von Schuldzinsen bei Herstellung und anschließender teilweiser Veräußerung eines Mehrfamilienhauses; Zuordnung von Darlehenszinsen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung