(Patentbeschwerdeverfahren – „Blattgut“ – grundsätzlich kommt Verfahrensansprüchen ein anderer Schutzbereich zu als Vorrichtungsansprüchen – zum Rechtsschutzbedürfnis an einem Vorrichtungsanspruch – grundsätzliche Zulässigkeit neben dem Verfahrensanspruch – freie Wahl der Anspruchskategorie durch Patentanmelder – kein Erfordernis der Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Beanspruchung eines Patents in mehreren Patentkategorien)
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Prüfungsumfang nach Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber; notwendige Streitgenossenschaft bei Nichtigkeitsklage mehrerer Kläger oder Verbindung mehrerer Klageverfahren – Fugenband