Markenbeschwerdeverfahren – „St. Petersburger Staatsballett“ – im Rahmen der Prüfung des absoluten Schutzhindernisses der Täuschungsgefahr ist die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft im Eintragungsverfahren zu prüfen – Freihaltungsbedürfnis – keine Verkehrsdurchsetzung – Täuschungsgefahr