Markenbeschwerdeverfahren – „BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)“ – DPMA legt seiner Entscheidung das ursprüngliche und nicht das geänderte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde – wesentlicher Verfahrensmangel – Zurückverweisung an das DPMA – Hinweis des Senats des BPatG: Unterscheidungskraft wohl gegeben – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr