Patentbeschwerdeverfahren – Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung – Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt – Einlegung der Beschwerde hätte ohne Verfahrensfehler entbehrlich sein können – Rückzahlung der Beschwerdegebühr