Markenbeschwerdeverfahren – „Liwell/LIDL“ – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke)“ – kein Hoheitszeichen – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft