Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren – zu Doppelvertretungskosten im Markenbeschwerdeverfahren – Sonderkonstellation: Vergleich vor dem BPatG erledigt neben dem Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit auch den zwischen den Beteiligten geführten Verletzungsstreit – Abstimmung zwischen Patent- und Rechtsanwalt ist erforderlich – Mitwirkung des Rechtsanwalts am Vergleichsabschluss wurde glaubhaft gemacht – Erstattungsfähigkeit der Doppelvertretungskosten
(Markenbeschwerdeverfahren – „PITZTAL Das Dach Tirols. (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – ein österreichischer Rechtsanwalt kann Inlandsvertreter im Sinne von § 96 Abs. 1 MarkenG sein – kein Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten – zu Zustellungsarten – fehlende Unterscheidungskraft – keine branchenübliche Bezeichnungsgewohnheit – keine Verkehrsdurchsetzung)
Markenbeschwerdeverfahren – „AUGEN-OP ZENTRUM See you soon. AOZ AUGEN-OP ZENTRUM + PRAXIS HEIDELBERG BISMARCKPLATZ (Wort-Bild-Marke)/Augenpraxisklinik (Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne