(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren für den Transfer von IP-Daten“ – zur ersten Anmeldung im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EuPatÜbk – derselbe Erfindungsakt)
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; (Patentnichtigkeitsklageverfahren – Erinnerung gegen die Kostenrechnung – „Ermäßigung der Klagegebühr“ – Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf – der Vermerk am Ende des Protokolls, dass der Vorsitzende „die Verhandlung schließt“ ist nicht als Schluss der mündlichen Verhandlung i. S. v. GebVerz. Nr. 402 110 Buchst. a) i. V. m. § 91 Abs. 3 PatG, § 136 Abs. 4 ZPO zu werten);
Markenbeschwerdeverfahren – „MJOY/NJOY (Wort-Bild-Marke)“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Dienstleistungsidentität – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise entfernte Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise keine Verwechslungsgefahr