Markenbeschwerdeverfahren – „limango (Wort-Bild-Marke)/MANGO (Unionsbildmarke)“ – zum Bekanntheitsschutz einer vor dem 01.10.2009 angemeldete Marke – zur Klarheit und Eindeutigkeit der Dienstleistung „Einzelhandelsgeschäfte mit persönlichen Accessoires“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, -identität und -unähnlichkeit – zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr – zur Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – zur mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke – zur Markenusurpation – zur sog. mittelbar begrifflichen Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei Ausscheiden eines Richters nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung und vor abschließender Beratung und Abstimmung – Wechsel in der Richterbank