(Markenbeschwerdeverfahren – „Visora/Visora (Werktitel)“ – zu den Voraussetzungen des Werktitelschutzes eines Computerprogramms und den damit verbundenen Dienstleistungen – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
(Markenbeschwerdeverfahren – „Visora Werte bewahren. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)/Visora (Werktitel)“ – zu den Voraussetzungen des Werktitelschutzes eines Computerprogramms und den damit verbundenen Dienstleistungen – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „iX/iX (Wort-Bild-Marke)/iX“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – fehlende Glaubhaftmachung – Widersprüche und Beschwerde können keinen Erfolg haben – Kostenentscheidung – Kostenauferlegung