Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem Geburtsschadensfall infolge eines groben Behandlungsfehlers des die Geburt begleitenden Gynäkologen
Markenbeschwerdeverfahren – “BBS Berlin Business School/BBIS/BBIS Berlin Brandenburg International School” – Dienstleistungsidentität – erhöhter Aufmerksamkeitsgrad – zur Kennzeichnungskraft – zur Prägung durch einen Markenbestandteil – keinerlei Verwechslungsgefahr
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilverfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Revisionszulassung trotz ungeklärter Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung – hier: Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 BGB-InfoV aF bei Abweichungen der erteilten Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehen von der Musterbelehrung gem Anlage 2 BGB-InfoV aF