Überlanges Gerichtsverfahren – unangemessene Verfahrensdauer – richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts – Kontrolldichte des Revisionsgerichts – Zwölfmonatsregel – Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten pro Gerichtsinstanz – Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren kein Teil des Gerichtsverfahrens – richterliche Grundpflicht zur stringenten und beschleunigten Verfahrensgestaltung – gleichzeitige Aktenanforderung – eigenes Prozessverhalten des Entschädigungsklägers – umfangreiches und nicht sachdienliches Vorbringen – Verzögerung durch zulässiges Prozessverhalten – Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit – sozialgerichtliches Verfahren – Anforderungen an die Revisionsbegründung – Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin – Zurückverweisung