(Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer Verpflichtungsklage – Ablehnung eines Antrags auf Erörterung des Sach- und Rechtsstands gemäß § 364a AO als Verwaltungsakt – unzulässige Erweiterung des Klagebegehrens)
Nichtannahmebeschluss: Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine ausgeschriebene Stelle dem Funktionsvorbehalt des Art 33 Abs 4 GG unterliegt – hier: keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs einer Bewerberin durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen Stellenbesetzung mit tarifbeschäftigtem Mitbewerber – keine Bedenken gegen Erstreckung des Anforderungsprofils auf Bewerber ohne Befähigung für höheren allgemeinen Verwaltungsdienst bei vergleichbarer Verwaltungserfahrung