(Ausnahmen vom Vertretungszwang – Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO – Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten – Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Briefgeheimnisses (Art 10 Abs 1 GG) zu Lasten eines Strafgefangenen durch unzulässige Kontrolle von Verteidigerpost – Grundrechtseingreifender Charakter einer behördlichen Maßnahme entfällt aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen nur bei freier Erteilung dieser Einwilligung