Markenbeschwerdeverfahren – „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung“ – Postlaufzeit – kein Sorgfaltspflichtverstoß – Original Erinnerungsschrift ist nicht zu den Akten gelangt – Verlorengehen im Zusammenhang mit Umzug der Poststelle des DPMA innerhalb Münchens kann nicht völlig ausgeschlossen werden
Markenbeschwerdeverfahren – „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung“ – Postlaufzeit – kein Sorgfaltspflichtverstoß – Original Erinnerungsschrift ist nicht zu den Akten gelangt – Verlorengehen im Zusammenhang mit Umzug der Poststelle des DPMA innerhalb Münchens kann nicht völlig ausgeschlossen werden