(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der Schuldzinsen für die Finanzierung vom Umlaufvermögen)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der Schuldzinsen für die Finanzierung vom Umlaufvermögen)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller BFH-Rechtsprechung zu einzelnen Teilproblemen – Recht des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der Insolvenz eines Ehegatten – Sachgerechtigkeit des Ehegattensplittings
Grundsätzliche Bedeutung: Ausländisches Recht und hinreichende Bezeichnung eines Steuerpflichtigen – Verfahrensfehler: Verstoß gegen die Aufklärungspflicht