(Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? – Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte bei ausländischer juristischer Person – Änderung des Gesellschafterbestands i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG – Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG)
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? – Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG – Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs – Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
(Keine Wiedereinsetzungsfähigkeit der Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist – § 181 Abs. 5 Satz 1 AO ist keine eigenständige Änderungsvorschrift – Verletzung der Sachaufklärungspflicht als Verfahrensmangel – Feststellungslast für den rechtzeitigen Zugang eines Änderungsantrags)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.09.2010 VI R 57/09 – Rücknahme der Revision nach Verzicht auf mündliche Verhandlung – Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG als Korrekturposten zum Werbungskostenabzug)