(Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobenen Erbschaftsteuer als dauernde Last – Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG – Gleichheitssatz vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis)
(Erlass von Vorsteuerberichtigungsbeträgen beim Übergang eines Landwirts von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung – gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Verwaltung – Klageänderung i.S. des § 67 Abs. 1 FGO)