(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 – Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter – Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher Berufsausübung des Insolvenzverwalters)
Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft – Verzicht auf mehrstufiges Feststellungsverfahren – Abkommensrechtlicher Begriff der „gewerblichen Gewinne“ – Rückwirkende Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG 2009 – Geschäftseinrichtungen als unbewegliches Vermögen – Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie – Rückgängigmachung von Abschreibungen