Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung durch Anrechnung von Untersuchungshaft und wegen freiwilligen Verzichts auf Rückgabe sichergestellten Bargelds
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Einschränkende Auslegung im Wege einer teleologischen Reduktion; griffbereit zur Verfügung stehende Waffen und zur Lieferung in die Wohnung bestellte Betäubungsmittel